Das alpine Gemeinschaftsrecht bildet einen zentralen Rahmen für die Gründung und Abläufe von Gruppierungen in Österreich. Es regelt sowohl die betrieblichen Belange der registrierten Verbände als auch deren Verhältnisse zum öffentlichen Dienst. Ein spezielles Augenmerk gilt dabei den Aufgaben der Leiter, der Teilnehmer und der ordnungsgemä�